1) A = Amaturenbrett bzw. Bereich der vorderen Sitze D = Dachgatter F = Fontablage K = Kofferraum 2) Für den Anschluss des Bordnetzladegerätes ist bei den FstW im Kofferraum und beim B 1000 im Innenraum eine Steckdose erforderlich - Komplettierung mit BLG - 1 aus Dienststellenbeständen 3) Zur schrittweisen Ausrüstung jedes FstW mit einer Kleinbildkamera ist die bei der Aussonderung von VUB-Kfz freiwerdende Fototechnik einzusetzen 4) Der Einbau einer Sirene entfällt, wenn ein Sirenenton über die Lautsprecheranlage ausgestrahlt werden kann 5) Für die auf der Autobahn sowie ausserhalb geschlossener Ortslagen zum Einsatz kommenden FstW ist ab 1984 an Stelle von zwei Rundumkennleuchten je eine Rundumkennleuchte sowie eine Elektronenblitzleuchte mitzuführen *) die Ausrüstung wurde nach der “Übernahme” noch teilweise verwendet, dies war jedoch von den jeweiligen Dienststellen abhängig.
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