Ausrüstung
Polizeistern290607
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Wer die Vergangenheit nicht kennt, wird die Zukunft nicht verstehen

Zusammenstellung

der Geräteausrüstung für Einsatz-Kraftfahrzeuge

der Verkehrspolizei und der Schutzpolizei

Arbeitshinweise der HA VK vom  05.04.1982

Materiell-technische Sicherstellung

O 1.1

Blatt 1-4

2. FstW WAS 21013 und 2103

Bezeichnung der Ausrüstung

Stückzahl

Unterbringung1)

Verkehrsleuchtstab

2

A

Blinkgürtel

2

K

Anhalte- und Sicherungsleuchte (BSLA)

2

K

Rundumkennleuchte (gelb) mit Batterie und Stativ5)

2

K

Bordnetzladegerät (BLG-1)2)

1

K

Verkehrsleitkegel (klein)

6

K

Einsatztasche für FstW

1

F

Kleinbildkamera mit Zubehör bzw. Fotoeinsatztasche

1

A

Kassettentonbandgerät mit Mikrofon

1

A

Lautsprecheranlage mit Bedienteil

1

D + A

Sirene (fest eingebaut)4)

1

D

Zusätzliche Ausrüstung für FstW

Bezeichnung der Ausrüstung

Stückzahl

Unterbringung

Handsprechfunkgerät

2

K

Doppelfernglas (8 x 30)

1

A

Benzinkanister 20 Liter

1

K

Megafon

1

K

VUB Einsatztasche

1

K

Einsatzkoffer

1

K

Abschleppseil

1

K

Schlagstock (lang)

2

K

Einsatzhelm

2

F

OSD Schild

2

K

Anmerkungen

    1)        A = Amaturenbrett bzw. Bereich der vorderen Sitze

               D = Dachgatter

               F = Fontablage

               K = Kofferraum

    2)        Für den Anschluss des Bordnetzladegerätes ist bei den FstW im Kofferraum und beim B 1000 im Innenraum eine Steckdose erforderlich - Komplettierung mit BLG - 1 aus Dienststellenbeständen

    3)      Zur schrittweisen Ausrüstung jedes FstW mit einer Kleinbildkamera ist die bei der Aussonderung von VUB-Kfz freiwerdende Fototechnik einzusetzen

    4)        Der Einbau einer Sirene entfällt, wenn ein Sirenenton über die Lautsprecheranlage ausgestrahlt werden kann

    5)        Für die auf der Autobahn sowie ausserhalb geschlossener Ortslagen zum Einsatz kommenden FstW ist ab 1984 an Stelle von zwei Rundumkennleuchten je eine Rundumkennleuchte sowie eine Elektronenblitzleuchte mitzuführen

    *)        die Ausrüstung wurde nach der “Übernahme” noch teilweise verwendet, dies war jedoch von den jeweiligen Dienststellen abhängig.

Ministerium

des Innern

Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

Schutzpolizeilicher Dienst

44 00 00

 

17

12 Blatt - Blatt 1

 

Teilausgabe

Dienstvorschrift Nr. 12/88

des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei

über

den schutzpolizeilichen Streifendienst

Teil A

vom 17.Februar 1988

 

Ausrüstung der Angehörigen und der FStW (Funkstreifenwagen)

1. (1) Für die Zeit der Dienstdurchführung gehören zur  Ausrüstung der Angehörigen

- Streifenauftrag (außer bei Gruppen- bzw. Zugeinsätzen)

- Diensttagebuch und Schreibmaterial

- Handsprechfunkgerät mit Verschleierungsmittel (für FStW Besatzung mindestens    2 Handsprechfunkgeräte)

- Signalpfeife

- Verbandspäckchen

   (2) Weitere Ausrüstungsgegenstände, die entsprechend                  den operativen Erfordernissen auf Weisung des                            Vorgesetzten mitzuführen sind

- Meldetasche

- Vordruck zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

- polizeiliche Vordrucke wie Untersuchungsbefunde und Vorladungen zum Verkehrsunterricht u.a. Vordrucke

- Stadtplan

- Fahndungsmittel

- Taschenlampe

- Handfessel

- Kreide

2. (1) Zur ständigen Ausrüstung der FStW gehören

- Dachgatter ( 2 Stück Blaulicht, Lautsprecher mit integrierter Sirene

- 1 Halogensucher

- 1 Reserverkanister 20l mit Einfüllstutzen

- 1 Sanitasche - klein

- 1 Abschleppseil

- 1 Lampenkasten

- 1 Schraubendreher

- 1 Hammer

- 1 Bordwerkzeug - original

- 1 Kassettentonbandgerät mit 4 Stück Kassetten

- 1 Einsatzkoffer ( 2 Handfesseln, 2 Schlagstöcke, 2 Führungsketten, 1 Bandmaß 30 Meter, 1                   Stahlbandmaß 1,5-2,0 m, Atemalkohlprüfröhrchen, Alkoholpunktionsröhrchen, Vordrucke S15, S26 und     S27, VKU-Anzeigeblatt)

- 2 Verkehrsleuchtstäbe

- 1 Rundumleuchte bzw. Elektronenblitzleuchte

- 2 Blinkgürtel

- 1 Unfallbereitschaftstasche

- UKW-Funkstation

- 1 Stabtaschenlampe

- 1 Plasteplane 300 cm x 200 cm

- 5 Plastebeutel 50 cm x 30 cm

- 1 Paar Gummihandschuhe

- 1 Rettungsseil 20 m

- 2 Schlagstöcke starr

- 1 Wolldecke

    (2) Auf Weisung des Leiters bzw. des Vorgesetzten sind in festzulegenden                FStW mitzuführen

- 1 Halterung für 4 MPi/KmS  1)

- 1 Halterung für Radiologische Geräte 1)

- 6 Verkehrsleitkegel - klein 1)

- 1 Fernglas 8 x30 1)

- 1 Kleinspaten, klappbar 1)

- 1 Kleinbildkamera 2)

- 1 Blitzlichtgerät für Kamera 2)

- 1 Satz Schneeketten

Erleuterungen:

1) 100% des Bestandes an FStW müssen vorhanden sein

2)  50% des Bestandes an FStW sollten vorhanden sein

     (3) In Dienststellen (VPR,VPW und ZKS bzw. VPKA) sind entsprechend der               Erfordernissen ständig einsatzbereit zu lagern

- kleine Brechstange

- Bolzenschneider

- Eisensäge

- Sperrhaken/Unischlüssel

neue011

Ein wichtiges Arbeitsmittel, welches jeder Angehörige der DVP mit sich führen hatte. Die Meldekarte über die Militärverbindungs-missionen, welche sich zwar frei bewegen durften jedoch nicht in gesperrte Gebiete. Entsprechend den sieben W-Fragen war bei Feststellung dieser MVM (USA, Frankreich und Großbritannien) die Meldung als SOFORT abzusetzen. 

Im Video erklären wir die s.g. VUB bzw. Einsatztasche

In diesem Video wird der Unterschied zwischen den Alkomat- und Promilorprüfröhrchen erklärt.

 

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