In den Organen des MdI wurden für besondere Leistungen Medaillen, Orden und Abzeichen verliehen. Die Trageweise der jeweiligen Auszeichnungen war fest geregelt. Angehörige des MdI, welche zuvor in anderen Organen der DDR gedient und dort Auszeichnungen erhalten haben, durften diese weiter tragen. Im folgenden werden Auszeichnungen des MdI beschrieben.
5 Jahre treue Dienste:
bronzefarbene Medaille, grünes Band mit drei roten eingewebten Längsstreifen
verliehen nach fünf jähriger Dienstzeit
10 Jahre treue Dienste
silberfarbene Medaille, grünes Band mit drei silbernen eingewebten Längsstreifen
verliehen nach zehn jähriger Dienstzeit
15 Jahre treue Dienste
goldfarbene Medaille, grünes Band mit drei goldenen eingewebten Längsstreifen
verliehen nach fünfzehn jähriger Dienstzeit
20 Jahre treue Dienste
goldfarbene Medaille, rotes Band mit je einem links und rechts eingewebten goldfarbenen Längsstreifen. Auf der Interimsspange ist ist eine Minatur der Medaille aufgebracht.
verliehen nach zwanzig jähriger Dienstzeit
25 Jahre treue Dienste
goldfarbene Medaille, rotes Band mit je zwei links und rechts eingewebten goldfarbenen Längsstreifen. Auf der Interimsspange ist ist eine Minatur der Medaille aufgebracht.
verliehen nach fünfundzwanzig jähriger Dienstzeit
30 Jahre treue Dienste
goldfarbene Medaille, rotes Band mit je drei links und rechts eingewebten goldfarbenen Längsstreifen. Auf der Interimsspange ist ist eine Minatur der Medaille aufgebracht.
verliehen nach dreißig jähriger Dienstzeit
Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organe des MdI
erstmalige Verleihung 1959, wiederholte Vergabe an Angehörige des MdI, Zivilangestellte, Bürger und Kollektive möglich, Verleihung erfolgte mit einer materiellen Zuwendung
Verdienstmedaille des MdI in Bronze
bronzefarbene Medaille, grünes Band mit einem schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Links und rechts am Rand mit einem roten gewebten Streifen abgeschlossen.
erstmalige Verleihung 1966, wiederholte Vergabe an Angehörige des MdI, Zivilangestellte, Bürger und Kollektive möglich, Verleihung erfolgte mit einer materiellen Zuwendung
Verdienstmedaille des MdI in Silber
silberfarbene Medaille, grünes Band mit einem schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Links und rechts am Rand mit einem roten und einem silberfarbenen gewebten Streifen abgeschlossen.
erstmalige Verleihung 1966, wiederholte Vergabe an Angehörige des MdI, Zivilangestellte, Bürger und Kollektive möglich, Verleihung erfolgte mit einer materiellen Zuwendung
Verdienstmedaille des MdI in Gold
goldfarbene Medaille, grünes Band mit einem schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Links und rechts am Rand mit einem roten und einem goldfarbenen gewebten Streifen abgeschlossen.
erstmalige Verleihung 1966, wiederholte Vergabe an Angehörige des MdI, Zivilangestellte, Bürger und Kollektive möglich, Verleihung erfolgte mit einer materiellen Zuwendung. Wurde auch an Dienstellen der Volkspolizei, des Strafvollzuges, der Feuerwehr verliehen.
Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei
grünfarbene Medaille, in der Mitte befindet sich ein silberfarbener VP Stern auf dessen Fläche zwei Figuren goldfarbend eingelassen sind. Beide Figuren tragen die Staatsflagge der DDR. Hellgrünes Band mit je einem roten Längsstreifen als Abschluss. Auf der Interimsspange befindet sich die Miniatur der Medaille.
erstmalige Verleihung 1949. in der Regel nur einmal pro Würdigung verliehen. Verleihung erfolgte mit einer materiellen Zuwendung.
Interimsspange - links: 5 Jahre treue Dienste, rechts: Medaille für ausgezeichnete Leistungen
die nachfolgende Abhandlung über das Tragen von DDR Orden, Abzeichen und Medaillen nach der Wiedervereinigung wurde bei Recherchen im Internet gefunden.
die Autoren der Abhandlung, kommen zu folgendem Schluss:
VII. Zusammenfassung
1. Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26.07.1957 in Bezug auf die Auszeichnungen der DDR zu überarbeiten.
2. Nach Nr. 2 der Anlage I zu Kapitel II des Einigungsvertrages sind ordnungsgemäß verliehene Orden und Medaillen der DDR wie Auszeichnungen nicht mehr bestehender Staaten zu behandeln. Grundsätzlich ist es demnach dem Einzelnen überlassen, ob er derartige Auszeichnungen tatsächlich weiter tragen möchte. Eine Einschränkung erfährt dieses durch einen Protokollvermerk: demnach dürfen Auszeichnungen dann nicht geführt werden, wenn dadurch der ordre public der Bundesrepublik Deutschland verletzt würde.
3. Bei folgenden Auszeichnungen bestehen Verbote bzw. Bedenken hinsichtlich des ordre public der Bunderepublik Deutschland
Mit Ausnahme der o.a. Auszeichnungen können wohl die anderen Auszeichnungen der DDR getragen werden.
4. Es besteht also für den einzelnen Ausgezeichneten die Pflicht zu prüfen, ob durch das Weitertragen der ordre public verletzt wird. Ihn trifft, wie auch sonst im Ordnungswidrigkeitenrecht, das Risiko einer Verfolgung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 des Ordengesetzes. (Anmerkung richtig wäre §15 des Ordensgesetz)
Kampfsportabzeichen der Deutschen Volkspolizei
40 Jahre Volkspolizei
25 Jahre Volkspolizei
Absolventenabzeichen der Hochschule Karl-Liebknecht
Leistungsabzeichen der Volkspolizei
Wer die Vergangenheit nicht kennt, wird die Zukunft nicht verstehen
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