Polizeistern290607

H-Kennzeichen

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Wer die Vergangenheit nicht kennt, wird die Zukunft nicht verstehen

Wir haben es geschafft und sind nun stolzer Besitzer eines “H” Kennzeichen. Gleichzeitig möchten Wir interessierten “Blaulichtfreunden” nachfolgend, einige Tips geben um eventuell auch erfolgreich ein “H” oder ein “07” Kennzeichen zu erhalten.

 

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Wichtiger Hinweis:

Wir erteilen hier keine Rechtsauskunft, noch kann man sich auf diese Webseite, als Rechtsgrundlage berufen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden an Personen und Fahrzeugen. Sämtliche Schadensersatzansprüche können hier nicht (dem Betreiber der Webseite) geltend gemacht werden.

Es gibt zwei Arten der Zulassung für Oldtimer:

1) das s.g. H-Kennzeichen (gibt es jetzt auch als Saisonkennzeichen)

und das

2) rote “07” Kennzeichen

Der Unterschied zwischen beiden Kennzeichen ist, dass das “H” Kennzeichen für den Dauerbetrieb (Saisonkennzeichen im angegebenen Zeitraum) und das “07” Kennzeichen nur für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Präsentation von Oldtimer Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs-, und Überführungsfahrten sind gestattet. Das “07” Kennzeichen, kann an mehreren Fahrzeugen verwendet werden.

Generelle Voraussetzungen

2007 hat der Gesetzgeber mit der Inkraft getretenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ein einheitliches Mindesalter für “H” und “07” Kennzeichen, von 30 Jahren festgeschrieben.

Beachte:

Maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung und nicht das Baujahr des Fahrzeugs.

Beachte:

Bei beiden Kennzeichenarten, ist eine spezielle Begutachtung nach § 23 StVZO erforderlich. Diese Begutachtung, kann von einem amtlich anerkanntem Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.

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Dieser Wolga 2410, dürfte - obwohl technisch und optisch im Zustand “gut”, beim Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, etwas schlechte Karten haben.

Historisches:

Der Begriff “Oldtimer” wird im Englischen völlig anders verwendet als im Deutschen. In Großbritannien ist damit ein alter Mann gemeint. Dort werden für ein historisches Fahrzeug, Begriffe wie - “classic car”, “veteran car” oder “vintage Car” - verwendet. 1997 wurde in Deutschland der Begriff “Oldtimer in Deutschland” in § 2 Nr. 22 erstmals erwähnt. Damals war geregelt das Fahrzeuge, deren Baujahr mindestens 30 Jahre zurückliegt und sich in einem “ guten Erhaltungszustand” befinden, nach erfolgreich bestandener Begutachtung, als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gelten.

Was brauchen Wir, für ein Oldtimergutachten?

1) selbstverständlich erstmal ein Kraftfahrzeug, welches ab dem Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt ist und sich mindestens in einem Zustand der Note “3” befindet.

2) Das Fahrzeug muss sich in einem zeitgenössischen Zustand befinden. Veränderungen am Fahrzeug, dürfen maximal zehn Jahre nach dem Tag der Erstzulassung erfolgt sein. Diese Veränderungen müssen der damaligen Zeitepoche entsprechen und möglichst originale Ersatzteile/Anbauteile sein. Hier ist es ratsam, einen Nachweis zu haben. Bei ehemaligen Einsatzfahrzeugen der Volkspolizei bzw. der Polizei/Bundesgrenzschutz, auf jeden Fall den alten Fahrzeugbrief in Kopie beifügen. Wenn aus diesem eindeutig der Halter zur Zeit der Zulassung zu erkennen ist, hat man schon einen sehr guten Pluspunkt beim Gutachter.

3) Zu empfehlen ist eine Aufstellung, über erfolgte Reparaturen/Restaurationen - wenn möglich mit einigen Bildern über das Fahrzeug. Noch vorhandene Rechnungen über Ersatzteile sollte man in Kopie beifügen. Blaulichtfreunde, sollten auch nicht vergessen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beizufügen.

4) den originalen Fahrzeugschein, sofern das Fahrzeug zugelassen ist. Wenn nicht zugelassen, unbedingt einen Nachweis über den Tag der ersten Zulassung.

5) Ohne Moos - nichts los! Alt bekannte Regel. Uns hat das Gutachten inkl. Hauptuntersuchung insgesamt 145,30 € gekostet. Uns hat die DEKRA geprüft und der Preis kann von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sein. 

Was wird überhaupt geprüft?

Neben einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, werden zusätzlich nach § 23 StVZO geprüft:

1. Zustand der Hauptbaugruppen

1.1 Aufbau/Karrosserie
- Aussenhaut
- Originales oder zeitgenössisches Erscheinungsbild
- Originalwerkstoff oder zulässiger Werkstoff
- Lack
- zeitgenössische Farbgebung
- zeitgenössische Reklamemotive/Firmenaufschriften

1.2 Rahmen und Fahrwerk
- Rahmen
- Originalausführung/Originalersatzteil/Nachfertigung mit Herstellerangabe
- Fahrwerk
- Originalausführung/Originalersatzteil oder zulässige Umrüstung

1.3 Motor und Antrieb
- Motor
- Originalausführung oder Motor aus Fahrzeugbauserie
- Gemischaufbereitung original oder zulässige Umrüstung
- Abgasanlage original oder zulässige Umrüstung
- Getriebe
- Originalausführung oder zulässige Umrüstung

1.4 Bremsanlage
- Original oder zulässige Umrüstung

1.5 Lenkung
- Original oder zulässige Umrüstung
- Original oder zulässiges Sonderlenkrad

1.6 Reifen und Räder
- Originalausführung oder zulässige Umrüstung

1.7 Elektrische Anlage
- Lichttechnische Einrichtungen (LTE)
- Radio
- Übrige Ausstattung

1.8 Innenraum
- Sitze und Gurte
- Armaturenbrett

1.9 Pflege- und Erhaltungszustand
- guter Pflege- und Erhaltungszustand (Abgrenzung zu “normalen alten” Fahrzeugen)

Beachte:

Nachbauten von ehemaligen Fahrzeugen der Volkspolizei, des Rettungswesen der DDR etc., werden nicht mehr als Oldtimer begutachtet und erhalten somit auch nicht mehr den Status eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Vergebene “H” Kennzeichen, können auch wieder entzogen werden!

Sofern die Punkte der Begutachtung mit “erfüllt” beschrieben werden, die Hauptuntersuchung gleichfalls positv verlaufen ist, steht dem “H” Kennzeichen nichts mehr im Wege.

Beachte:

Wer “nur” den Wert seines Fahrzeuges ermitteln möchte, benötigt nicht ein Gutachten nach § 23 StVZO, sondern kann ein Wertgutachten bei einem amtlich zugelassenen Sachverständigen beantragen. Beim Wertgutachten erfolgt keine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO!

Was “bringt” mir ein Oldtimerkennzeichen?

- Ersparnis bei der Kraftfahrzeugsteuer. Oldtimer haben einen festgesetzten Steuersatz von 191,75€ pro Jahr.

- Ersparnis bei der Haftpflichtversicherung. Eine spezielle Oldtimerversicherung (inkl. Teil- oder Vollkasko) kostet im Durchschnitt 150,00 € pro Jahr.

- man darf mit seinem Fahrzeug auch in die Umweltzonen.

Beachte:

Trotz Oldtimerkennzeichen, sind im öffentlichen Straßenverkehr die blauen Blinklichter (Rundumkennleuchten) mit lichtundurchlässigem Material abzudecken sowie das Einsatzhorn (Sondersignalanlage) außer Betrieb zu setzen. 

 

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