Schr.: 3808/90 MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK 1086 Berlin, den 28.08.1990 Chefs der BDVP 1-13 Leiter der Dienststellen Der laut § 4 der Dienstlaufbahnordnung vom 3. Mai 1976 zu leistender Eid der Angehörigen der DVP sowie der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des MdI entspricht nicht mehr den sich vollziehenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Vereidigungen haben deshalb vorerst nicht mehr stattzufinden. Alle noch im Dienst befindlichen Angehörigen, die den o.g. Eid geleistet haben, sind darüber zu informieren, dass ich sie davon entbinde. Das hat durch den jeweils zuständigen Dienstvorgesetzten in angemessener Form zu erfolgen. Bis zur Konstituierung der Länderregierungen sowie zum Anschluß an die BRD ist jedem Angehörigen der DVP und der anderen Organe des MdI Gelegenheit einzuräumen, statt des Eides eine Treueerklärung abzugeben. Diese ist handschriftlich, formlos von jedem im Dienstverhältnis mit dem MdI und seinen Organen stehenden Angehörigen auszufertigen, eigenhändig zu unterschreiben und durch das Personalorgan der Personalunterlage zuzuordnen. Der Inhalt dieser Erklärung ist dem in der Anlage beigefügten Text zu entnehmen. Anlage Dr. Diestel A N L A G E TREUEERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich: - dem deutschen Volk und seiner Regierung jederzeit treu zu dienen - die Würde und Freiheit jedes Menschen sowie das Eigentum zu schützen und zu achten - die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz zu wahren - die erlassenen Gesetze einzuhalten und durchsetzen zu helfen sowie - die mir übertragenen Dienstpflichten gewissenhaft zu erfüllen ............................... Unterschrift |